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  • micro resist technology GmbH
  • Köpenicker Str. 325
  • 12555 Berlin
  • GERMANY
  • Telefon  +49 30 65 76 21 92
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    micro resist technology GmbH

     Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auch wir kommen um das so genannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Schließlich handelt es sich bei unseren Produkten um hochkomplexe Erzeugnisse mit einem hohen Qualitätsanspruch.

    Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der micro resist technology GmbH unter Berücksichtigung der Interessen all unserer Kunden verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der micro resist technology GmbH, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen.
    Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.

    Anschrift

    micro resist technology GmbH
    Köpenicker Straße 325
    Haus 211
    12555 Berlin
    GERMANY



    Tel.:    +49 30 6576 2192
    Fax:    +49 30 6576 2193
    Mail:  mrt@microresist.de
    Web: www.microresist.de


    LIEFERUNGS-, ZAHLUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN

    1. Allgemeines

    1.1 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    1.2 Alle unsere Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluß ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die ausschließlich zu diesen Zahlungs- und Lieferbedingungen erfolgt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    1.3 Alle Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

    1.4 Die technischen Daten unserer eigenen und die der in unserem Handelsprogramm befindlichen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung, ohne dass eine Benachrichtigungspflicht unsererseits gegenüber dem Besteller besteht.

    1.5 Vorführungen und Versuche mit von uns angebotenen Produkten im Betrieb des Bestellers erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Bestellers.

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    2. Lieferzeiten, Lieferung, Verzug

    2.1 Lieferzeiten gelten nur annähernd und laufen ab Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, frühestens jedoch nach Klärung der technischen Vorfragen und Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben, sowie nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

    2.2 Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden, in angemessenem Umfange.

    2.3 Teillieferungen sind zulässig.

    2.4 Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er erfolgt nach unserem Ermessen auf dem für die Ware geeignetsten und schnellsten Wege. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Auslieferung an den Beförderer, spätestens mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Besteller über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

    2.5 Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden voll zu versichern. Im Schadensfall ist der Besteller verpflichtet, alle handelsüblichen Maßnahmen zur versicherungstechnischen Schadensfeststellung vorzunehmen. Transportschäden sowie andere Ansprüche, auch gegen Dritte, entbinden den Besteller nicht von der Zahlungspflicht innerhalb der vereinbarten Fristen.

    2.6 Höhere Gewalt und nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- und Betriebsmittelmangel und verzögerte Belieferung oder Nichtbelieferung durch Vorlieferanten oder vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzug eintreten.

    2.7 Für Schäden aus (teilweisem) Verzug haften wir gegenüber Kaufleuten nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Im übrigen haften wir nur auf den von uns voraussehbaren Schaden, höchstens bis zum Nettowert der Lieferung.

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    3. Preise und Zahlung

    3.1 Alle Preise gelten rein netto ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Kunden. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten. Dies gilt auch, wenn sich Teilleistungen oder Teillieferungen des Vertrages über einen längeren Zeitraum hinweg erstrecken.

    3.2 Rechnungen sind ohne Abzug fällig zum angegebenen Datum netto kosten- und spesenfrei in EURO (€) auf unser Konto in der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang. Wechsel und Schecks nehmen wir auf Kosten des Kunden nur erfüllungshalber an. Bei Kunden, mit denen wir erstmalig oder nicht regelmäßig zusammenarbeiten, nach Zahlungsverzögerungen bei einer früheren Lieferung und bei begründetem Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.

    3.3 Die Aufrechnung von unseren Zahlungsansprüchen mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen es sei denn, dass es sich um von uns unbestrittene oder rechtsgültige Forderungen handelt.

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    4. Eigentumsvorbehalt

    4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum.

    4.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt sind oder anderweitig dem Besteller überlassen werden, behalten wir unsere Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen sofort zurück zusenden.

    5. Gewährleistung, Haftung und Mängelrügen

    5.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so haben wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistunsansprüche des Abnehmers unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

    5.2 Kein Anspruch ergibt sich bei Unbrauchbarmachung des Liefergegenstandes durch unsachgemäße Verwendung und nichtvorschriftsmäßigen Einsatz (z. B. Verletzung der Vorschriften zur Lagerung, Aufbewahrung und Verarbeitung sowie Verletzung allgemeiner Regeln beim Umgang mit Chemikalien).

    5.3 Erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlöschen alle Mängelansprüche. Für etwaige nach Verarbeitungsbeginn erst angezeigte Mängel und Schäden haften wir nicht.

    5.4 Nicht erkennbare Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige schriftlich innerhalb von sechs Monaten nach Absendung der Lieferung bei uns eingegangen ist. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    5.5 Falls sich der Liefergegenstand im Ausland befindet, sind die Reise- und Aufenthaltskosten für die von uns für Gewährleistungs-ansprüche eingesetzten Mitarbeiter vom Abnehmer zu tragen.

    5.6 Anfallende Kosten für die Analyse von nicht mehr originalverschlossenen Lieferungen, die nach Absprache mit uns zurückgesandt werden, können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

    5.7 Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung an den Abnehmer/Herstellungsdatum.

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    6. Sicherheit
    Soweit unsere Waren unter die Gefahrstoffverordnung fallen, ist der Käufer verpflichtet, bei ihrer Lagerung und Verarbeitung unserer produktspezifischen Sicherheitsdatenblatt zu beachten bzw. bei Weiterverkauf der Waren dem Käufer entsprechende Daten zu übermitteln. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind bei unserem Customer Service erhältlich. Soweit die von uns gelieferte Ware als Gefahrgut eingestuft ist, darf diese nur in den dafür zugelassenen Verpackungen und Transportmitteln sowie mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung gelagert und (weiter-) befördert werden.

    7. Verpackung
    Einwegverpackungen wird der Käufer ordnungsgemäß auf eigene Kosten entsorgen.

    8. Teilunwirksamkeit
    Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Lieferungs-, Zahlungs- und Garantiebedingungen zur Folge.

    9. Teilunwirksamkeit
    Erfüllungsort aller Verträge ist Berlin, es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Seiten ist Berlin.


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