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micro resist technology GmbH
Auch wir kommen um das so genannte "Kleingedruckte" leider nicht herum.
Schließlich handelt es sich bei unseren Produkten um hochkomplexe Erzeugnisse
mit einem hohen Qualitätsanspruch.
Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen
Ihnen und der micro resist technology GmbH unter Berücksichtigung der
Interessen all unserer Kunden verbindlich und fair für alle zu regeln.
Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind immer die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der micro resist technology GmbH,
deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen.
Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf
gleich ausdrucken.
Anschrift
micro resist technology GmbH
Köpenicker Straße 325
Haus 211
12555 Berlin
GERMANY
Tel.: +49 30 6576 2192
Fax: +49 30 6576 2193
Mail: mrt@microresist.de
Web: www.microresist.de
LIEFERUNGS-, ZAHLUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
1.
Allgemeines
1.1
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluß ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung, die ausschließlich zu diesen Zahlungs- und Lieferbedingungen erfolgt.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3
Alle Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam.
1.4
Die technischen Daten unserer eigenen und die der in unserem Handelsprogramm befindlichen Produkte
gelten unter dem Vorbehalt der Änderung, ohne dass eine Benachrichtigungspflicht unsererseits
gegenüber dem Besteller besteht.
1.5
Vorführungen und Versuche mit von uns angebotenen Produkten im Betrieb des Bestellers erfolgen
ausschließlich auf Gefahr des Bestellers.
2.
Lieferzeiten, Lieferung, Verzug
2.1
Lieferzeiten gelten nur annähernd und laufen ab Zugang unserer Auftragsbestätigung beim
Kunden, frühestens jedoch nach Klärung der technischen Vorfragen und Eingang der vom Kunden
zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben, sowie nicht vor Eingang der vereinbarten
Anzahlungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
2.2
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen können,
verlängert sich die Lieferfrist, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen
werden, in angemessenem Umfange.
2.3
Teillieferungen sind zulässig.
2.4
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er erfolgt nach unserem Ermessen
auf dem für die Ware geeignetsten und schnellsten Wege. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Auslieferung an den Beförderer,
spätestens mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Besteller über.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Besteller über.
2.5
Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden
voll zu versichern. Im Schadensfall ist der Besteller verpflichtet, alle handelsüblichen
Maßnahmen zur versicherungstechnischen Schadensfeststellung vorzunehmen. Transportschäden
sowie andere Ansprüche, auch gegen Dritte, entbinden den Besteller nicht von der Zahlungspflicht
innerhalb der vereinbarten Fristen.
2.6
Höhere Gewalt und nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen,
Rohstoff- und Betriebsmittelmangel und verzögerte Belieferung oder Nichtbelieferung durch
Vorlieferanten oder vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen verlängern
die Lieferfristen entsprechend und befreien uns bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der
Lieferpflicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzug eintreten.
2.7
Für Schäden aus (teilweisem) Verzug haften wir gegenüber Kaufleuten nur für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Im übrigen haften wir nur auf den
von uns voraussehbaren Schaden, höchstens bis zum Nettowert der Lieferung.
3.
Preise und Zahlung
3.1
Alle Preise gelten rein netto ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Kosten für Verpackung und Fracht gehen zu Lasten des Kunden.
Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten. Dies gilt auch, wenn sich Teilleistungen
oder Teillieferungen des Vertrages über einen längeren Zeitraum hinweg erstrecken.
3.2
Rechnungen sind ohne Abzug fällig zum angegebenen Datum netto kosten- und spesenfrei
in EURO (€) auf unser Konto in der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang.
Wechsel und Schecks nehmen wir auf Kosten des Kunden nur erfüllungshalber an.
Bei Kunden, mit denen wir erstmalig oder nicht regelmäßig zusammenarbeiten,
nach Zahlungsverzögerungen bei einer früheren Lieferung und bei begründetem Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer
Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.
3.3
Die Aufrechnung von unseren Zahlungsansprüchen mit Gegenforderungen des Bestellers ist
ausgeschlossen es sei denn, dass es sich um von uns unbestrittene oder rechtsgültige Forderungen
handelt.
4.
Eigentumsvorbehalt
4.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum.
4.2
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt
sind oder anderweitig dem Besteller überlassen werden, behalten wir unsere Eigentums- und
Urheberrechte. Sie dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden
und sind auf Verlangen sofort zurück zusenden.
5.
Gewährleistung, Haftung und Mängelrügen
5.1
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so haben wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss
weiterer Gewährleistunsansprüche des Abnehmers unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
5.2
Kein Anspruch ergibt sich bei Unbrauchbarmachung des Liefergegenstandes durch unsachgemäße Verwendung
und nichtvorschriftsmäßigen Einsatz (z. B. Verletzung der Vorschriften zur Lagerung, Aufbewahrung
und Verarbeitung sowie Verletzung allgemeiner Regeln beim Umgang mit Chemikalien).
5.3
Erkennbare Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich,
spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist
überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet,
erlöschen alle Mängelansprüche. Für etwaige nach Verarbeitungsbeginn erst angezeigte
Mängel und Schäden haften wir nicht.
5.4
Nicht erkennbare Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind,
können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige schriftlich innerhalb
von sechs Monaten nach Absendung der Lieferung bei uns eingegangen ist. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
5.5
Falls sich der Liefergegenstand im Ausland befindet, sind die Reise- und Aufenthaltskosten für die
von uns für Gewährleistungs-ansprüche eingesetzten Mitarbeiter vom Abnehmer zu tragen.
5.6
Anfallende Kosten für die Analyse von nicht mehr originalverschlossenen Lieferungen, die nach Absprache
mit uns zurückgesandt werden, können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
5.7
Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung an den
Abnehmer/Herstellungsdatum.
6.
Sicherheit
Soweit unsere Waren unter die Gefahrstoffverordnung fallen, ist der Käufer verpflichtet,
bei ihrer Lagerung und Verarbeitung unserer produktspezifischen Sicherheitsdatenblatt zu beachten bzw.
bei Weiterverkauf der Waren dem Käufer entsprechende Daten zu übermitteln.
Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind bei unserem Customer Service erhältlich.
Soweit die von uns gelieferte Ware als Gefahrgut eingestuft ist, darf diese nur in den dafür
zugelassenen Verpackungen und Transportmitteln sowie mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung gelagert
und (weiter-) befördert werden.
7.
Verpackung
Einwegverpackungen wird der Käufer ordnungsgemäß auf eigene Kosten entsorgen.
8.
Teilunwirksamkeit
Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Lieferungs-,
Zahlungs- und Garantiebedingungen zur Folge.
9.
Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort aller Verträge ist Berlin, es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Seiten ist Berlin.
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